Sie können mit einer konstanten Einspeisevergütung rechnen, die ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage 20 Jahre lang gültig ist.
Oft können Sie zu viel Strom produzieren. Ihr örtlicher Stromanbieter muss Ihnen für diesen überschüssigen Strom eine Einspeisevergütung auszahlen. Hierbei speisen Sie Ihren zu viel erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz ein und bekommen dafür eine Vergütung ausgezahlt. Diese Vergütung wird ab dem Zeitpunkt gewährt, nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde und gilt dann 20 Jahre lang für Ihre PV-Anlage. Das heißt, wenn Sie Ihre Anlage beispielsweise im Mai 2022 in Betrieb nehmen, bekommen Sie 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung von 6,43 Cent pro Kilowattstunde für eine Anlage bis 10 kWp.
Die Höhe dieser Vergütung ändert sich monatlich und wird von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Sie richtet sich nach den Zubauzahlen. Je mehr Anlagen für erneuerbare Energien also entstehen, desto niedriger wird die Einspeisevergütung.
Am 28. Juli 2022 wurde im Bundesgesetzblatt das "Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien" veröffentlicht. Im Zuge dessen wird die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen erhöht. Die Vergütungssätze werden nach dieser EEG-Novelle nicht mehr monatlich angepasst. Demnach gibt es z.B. für eine PV-Anlage mit 10 kWp, die ab August 2022 in Betrieb genommen wurde, immer ein Vergütungssatz von 8,20 Cent (s. Tabelle). Diesem Gesetz muss noch final zugestellt werden. (Stand: 20.09.2022)
Muss ich wegen der Einspeisevergütung ein Gewerbe anmelden?
Für steuerliche Fragen zur Einkommen- und Umsatzsteuer sollten Sie sich am besten von einem Steuerberater/-in beraten lassen, der hinsichtlich Ihrer individuellen Verhältnisse die optimale Lösung findet. Relevant ist im Grunde immer nur die Frage, ob und in welcher Höhe man sich eine Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis erstatten lässt, unter Abwägung der daraus entstehenden Belastungen für die folgenden Jahre. Bei der Einkommensteuer ergeben sich bei Anlagen bis 10 kWp zumeist keine Belastungen, da die steuerlichen Gewinne zu gering sind. In unserem Angebot ist stets eine steuerliche Beratung mit inbegriffen. Unsere Experten informieren Sie gerne darüber.
